Seit dem 1. Januar 2021 ist das UKCA-Zeichen die für Großbritannien (England, Wales und Schottland) erforderliche Konformitätskennzeichnung für die meisten Waren, die bislang der CE-Kennzeichnung unterlagen.
Welche Waren sind von der Verlängerungsfrist ausgenommen?
- Güter, deren Konformität in der EU noch nach dem alten Ansatz geregelt ist (Chemikalien, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Fahrzeuge und Luft- und Raumfahrt)
- Waren, die unter nationale Vorschriften fallen (nicht harmonisiert)
- Bestimmte andere Waren wie Medizinprodukte*, Bauprodukte, zivile Sprengstoffe und Produkte, die eine Ökodesign- und Energiekennzeichnung erfordern.
* Die MRHA des Vereinigten Königreichs erkennt die CE-Kennzeichnung für Medizinprodukte weiterhin bis zum 30. Juni 2025 an.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Die UKCA-Kennzeichnung kann seit dem 1. Januar 2021 verwendet werden.
- Die CE-Kennzeichnung wird nur dann im Vereinigten Königreich gültig sein, wenn die dortigen und die EU-Vorschriften gleich bleiben. Wenn die EU ihre Vorschriften ändert und das Produkt eine CE-Kennzeichnung trägt, darf die CE-gekennzeichnete Ware möglicherweise nicht auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden.
- Die UKCA-Kennzeichnung allein kann in Nordirland nicht verwendet werden. Dort ist entweder die CE-Kennzeichnung oder UK(NI)-Kennzeichnung notwendig. Eine Anleitung finden Sie unter Inverkehrbringen von Waren auf dem nordirischen Markt (auf der Webseite der Regierung des vereinigten Königreichs).
Informationen für Importeure
Wenn Sie Importeur sind, müssen Sie seit dem 01.01.2021 sicherstellen, dass:
- die Waren mit Ihren Firmendaten, einschließlich Ihres Firmennamens und einer Kontaktadresse, gekennzeichnet sind. Bis 31.12.2024 können Sie diese Daten in den Begleitpapieren angeben und nicht auf der Ware selbst;
- die korrekten Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden und die Ware mit den richtigen Konformitätskennzeichnungen versehen ist,
- der Hersteller die korrekten technischen Unterlagen erstellt und die Kennzeichnungspflichten eingehalten hat,
- Sie eine Kopie der Konformitätserklärung 10 Jahre lang aufbewahren,
- die Ware den relevanten grundlegenden Anforderungen entsprechen.
Sie müssen die oben genannten Anforderungen für Waren, die ab dem 1. Januar 2021 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, sofort erfüllen. Das gilt sowohl für CE- als auch für UKCA-gekennzeichnete Waren.
Eine Anleitung finden Sie unter Inverkehrbringen von Waren auf dem britischen Markt ab 1. Januar 2021 (auf der Webseite der Regierung des Vereinigten Königreichs).
Notified Body - Benannte Stelle
Die benannten Stellen des Vereinigten Königreichs sind seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr als EU-benannte Stellen tätig. Daher wird ein Hersteller, wenn er eine EU-Baumusterprüfbescheinigung hat, die von einer im Vereinigten Königreich ansässigen benannten Stelle ausgestellt wurde, dazu verpflichtet, seine Zertifizierung an eine andere benannte Stelle außerhalb des Vereinigten Königreichs zu übertragen, damit die CE-Kennzeichnung in den EU-Mitgliedstaaten oder Nordirland weiterbesteht.
Nemko ist Benannte Stelle für die folgenden EU-Richtlinien:
- Funkanlagenrichtlinie (RED): 2014/53/EU
- EMV-Richtlinie: 2014/30/EU
- Richtlinie über Schiffsausrüstung (MED): 2014/90/EU
- Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX): 2014/34/EU
- Bauprodukte (CPR): Nr. 305/2011
Nemko ist eine zugelassene Stelle für die folgenden Richtlinien des Vereinigten Königreichs:
- Radio Equipment Regulations 2017: SI 2017/1206
Haftungsausschluss: Die Informationen unterliegen laufenden Änderungen. Die neuesten Informationen finden Sie auf den Webseiten der Regierung des Vereinigten Königreichs.
Compliance gemeinsam erfolgreich umsetzen
Compliance-Anforderungen können Entwicklungsprozesse verlangsamen und zusätzliche Risiken mit sich bringen. Nemko integriert Compliance frühzeitig in den Produktentwicklungsprozess, damit Sie Nacharbeiten reduzieren, Zulassungen effizienter gestalten und Ihre Produkte sicher und termingerecht auf den Markt bringen können.





